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   LG Landshut, 03.11.1999 - 13 S 371/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,9674
LG Landshut, 03.11.1999 - 13 S 371/99 (https://dejure.org/1999,9674)
LG Landshut, Entscheidung vom 03.11.1999 - 13 S 371/99 (https://dejure.org/1999,9674)
LG Landshut, Entscheidung vom 03. November 1999 - 13 S 371/99 (https://dejure.org/1999,9674)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unrichtigkeit eines Schiedsgutachtens; Anforderungen an eine Obmannsentscheidung; Höhe der durch eine Versicherung zu leistende Entschädigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AKB § 13 Nr. 5
    Erstattung tatsächlich nicht angefallener Reparaturkosten inklusive der Mehrwertsteuer

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.01.1985 - IVa ZR 109/83

    Schadensersatz hinsichtlich Mehrwertsteuer bei Selbstreparatur des geschädigten

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  • BGH, 16.11.1987 - II ZR 111/87

    Anforderungen an die offensichtliche Unrichtigkeit eines Schiedsgutachtens -

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  • LG Deggendorf, 05.03.2002 - 1 S 132/01

    Wirksamkeit einer Versicherungsklausel nach dem Gesetz über Allgemeine

    Hier hat aber gerade die über lange Jahre eingeführte Fassung der AKB sowie die diesbezügliche gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung den Erwartungshorizont eines typischen Versicherungsnehmers derart geprägt, daß er mit einer die Mehrwertsteuererstattung bei fiktiver Schadensabrechnung ausschließenden Klausel nicht rechnet und auch nicht zu rechnen braucht (vgl. LG Landshut NVersZ 2000, 338; LG Braunschweig, a.a.O.; AG Wuppertal ZfS 2001, 123; AG Koblenz DAR 2000, 73 [AG Koblenz 10.09.1999 - 14 C 489/99] ).
  • LG Deggendorf, 05.02.2002 - 1 S 132/01

    Kaskoversicherung - MwSt bei fiktiver Reparatur und kein Ende?

    Hier hat aber gerade die über lange Jahre eingeführte Fassung der AKB sowie die diesbezügliche gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung den Erwartungshorizont eines typischen Versicherungsnehmers derart geprägt, dass er mit einer die Mehrwertsteuererstattung bei fiktiver Schadensabrechnung ausschließenden Klausel nicht rechnet und auch nicht zu rechnen braucht (vgl. LG Landshut NversZ 2000, 338; LG Braunschweig, a.a.O.; AG Wuppertal ZfS 2001, 123; AG Koblenz DAR 2000, 73).
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